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Herausforderungen in der Asylpolitik und Ansätze, wie man sie lösen könnte

Die geopolitische Lage ist angespannt und fragiler, als dass wir es seit 1990 gewohnt sind. Wie können wir mit dieser veränderten Situation umgehen?

Migration, Polarisierung, Wahlen 23, Nationalratswahlen

In Afrika gab es seit 2020 neun Militärcoups, in Eritrea und einigen Staaten Nordafrikas überwiegt die Unzufriedenheit mit der politischen und wirtschaftlichen Lage, viele südamerikanische Länder leiden unter der steigenden Kriminalität der Drogenkartelle, in der Ukraine herrscht seit Februar 2022 Krieg und an der asiatisch-europäischen Grenze sowie in Asien erschüttern politische Unruhen unter anderem die Türkei, Syrien, den Iran und Afghanistan.


Kriegerische Auseinandersetzungen, politische Unruhen und Verfolgung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischen Überzeugungen führen zu einer Zunahme der Anzahl Migrant:innen.


Der allergrösste Teil flieht innerhalb des Heimatlandes. Diejenigen Menschen, welche über die Grenze fliehen, werden grösstenteils in ihren Nachbarländern als Flüchtlinge aufgenommen.


Die Folgen des Klimawandels werden zusätzliche Herausforderungen in der Migrationspolitik mit sich bringen. Jedoch geht man auch hier davon aus, dass diejenigen Menschen, welche betroffen sind, grossmehrheitlich zu Binnenmigranten werden.


Doch was passiert, mit denjenigen Flüchtenden, welche ihr Heimatland verlassen und nicht in den Nachbarstaaten aufgenommen werden? Wie könnte die Schweiz die Asylthematik konstruktiv vorantreiben? Folgende Lösungsansätze empfinde ich als sinnvoll:


  • Es gibt Verbesserungspotential in punkto rascher Integration inklusive Erwerb der deutschen Sprache und enge Begleitung beim Einstieg in die Erwerbstätigkeit. In der Schweiz soll für die Bekämpfung des Arbeitskräftemangels bestmöglich das inländische Potential genutzt werden – dazu zählt auch dasjenige von hierzulande bereits aufgenommen Flüchtlingen. Asylbewerber:innen könnten bereits im Rahmen des Verfahrens zu ihren beruflichen Qualifikationen befragt werden. Im Falle eines positiven Asylentscheids sollten sie in enger Begleitung direkt mittels geeigneter Sprach- und Integrationsprogramme und durch das Erlangen von Zusatzqualifikationen – unter der Voraussetzung, dass sie körperlich und psychisch in der Lage sind, einer Erwerbsarbeit nachzugehen – optimal in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das ergibt Win-Win-Situationen.

  • Flüchtlinge mit einem hohen Bildungsabschluss und grosser Berufserfahrung scheinen heute noch zu oft durch die Maschen unseres Systems zu fallen, weil ihre Ausbildung und Berufserfahrung nicht oder nur teilweise anerkannt wird. Die Möglichkeit, Zusatzqualifikationen zu erlangen, ist offenbar nicht überall bekannt oder wird nicht aufgezeigt. Zudem kann dieser Weg für Betroffene steinig und schwer sein. Ein Beispiel: Die Ausbildung eine:r Ärzt:in kostet den Schweizer Staat durchschnittlich CHF 642'000.- (WBF, Guy Parmelin, 2022). Es ist nicht nachvollziehbar, dass Flüchtlinge mit einem Abschluss in Humanmedizin aus ihrem Heimatland in der Schweiz nicht einfacher nachqualifiziert werden und so innert weniger Jahre ihren Beruf auch bei uns ausüben können. (s. dazu SRF DOK «Das ungenutzte Potenzial» vom 24.08.2023, verfügbar bis 24.02.2024).

  • Die Schweiz unterhält aktuell mit 51 Ländern Rückübernahmeabkommen für Asylbewerber:innen, welche auf ihren Antrag einen negativen Entscheid erhalten haben. Das Abkommen regelt den Prozess zur Feststellung der Identität einer weggewiesen Person und gewährleistet deren sichere und planbare Rückübernahme durch ihren Herkunftsstaat. Es gibt jedoch Länder, welche aus der Schweiz Weggewiesene nicht wieder in ihre Heimat einreisen lassen. Mit diesen Ländern muss der Abschluss von Rückübernahmeabkommen unbedingt und konsequent vorangetrieben werden. Es kann nicht angehen, dass Länder ihren Bürger:innen die Wiedereinreise in ihre Heimat untersagen, nur weil sie im Ausland Asyl beantragt haben. Die Ausreise nach Wegweisung bei negativem Entscheid eines Asylverfahrens muss – so fern möglich – überprüft und konsequent umgesetzt werden. Rückkehrunterstützung und -hilfe kann hier ein sinnvolles Instrument sein.

  • Die Schweiz ist keine Insel. Lösungen können nur gelingen, wenn alle europäischen Staaten zusammenarbeiten und mithelfen, die Herausforderungen zu meistern. Das Dublin-Abkommen funktioniert für die Staaten an der europäischen Aussengrenze nicht. Es braucht dringend eine gerechtere Lastenteilung bei der Aufnahme von Asylbewerber:innen über alle europäischen Staaten hinweg (EU-Asylreform kurz vor Abschluss, Sept. 23). Hier ist auch die Unterstützung der Schweiz gefragt.

  • Asylbewerber:innen und Ausländer:innen, die Straftaten begehen, sind unter Berücksichtigung des gültigen Rechts konsequent zu verurteilen und je nach Straftat des Landes zu verweisen. Alles andere trägt zu mehr Ausländerfeindlichkeit bei. So wie die Asylverfahren hart, aber fair sein dürfen, müssen die geltenden Gesetze bei einer Straftat eine:r Asylsuchenden oder eine:r Ausländer:in auch hart und konsequent umgesetzt werden (Bemerkung: natürlich genauso bei jede:r Schweizer:in). Ich verstehe nicht, weshalb es auch bei schweren Straftaten zum Entscheid durch Richter:innen kommen kann, verurteilte Personen nicht des Landes zu verweisen (Einzelfallprüfung, Verhältnismässigkeitsprinzip, Härtefallklausel: Die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung überwiegen nicht gegenüber den privaten Interessen der betroffenen Person am Verbleib in der Schweiz).



Bild: Riccardo Annandale via Unsplash

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Ich stelle mich bei den Nationalratswahlen am 22. Oktober 2023 zur Verfügung und freue mich über deine Unterstützung.

Herzlichst, Claudia Bodmer-Furrer

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