Der Kanton Zürich braucht Lösungen für die Wohnungsnot.

Die Krise im Wohnungsmarkt und die steigenden Mieten verlangen eine verstärkte fokussierte Zusammenarbeit über alle politischen Ebenen hinweg im Bereich des gemeinnützigen Wohnungsbaus und der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum.
Bereits heute ist diese Team-Aufgabe für Bund, Kantone und Gemeinden gesetzlich verankert: Förderung gemeinnütziger Wohnungsbau in der Bundesverfassung (Art. 41 und 108) und Artikel 4 Absatz 1 Wohnförderungsgesetz, Förderung von preisgünstigem Wohnraum in kantonalen Planungs- und Baugesetzen (z.B. Kanton Zürich PBG §49b) sowie in den kommunalen Bau- und Zonenordnungen vieler Gemeinden.
Nur spürt man davon zu wenig! Deshalb braucht es jetzt:
Eine weitsichtige Raumplanung, welche die Grundlage für mehr Wohnraum im bestehenden Siedlungsgebiet ermöglicht.
Lockerungen bei den Gesetzen, die das Bauen erschweren oder verunmöglichen (z.B. Lärmschutzverordnungen)
Eine aktive Bodenpolitik der Gemeinden: Gemeinden haben nur einen Handlungsspielraum, um auf Wohnungsknappheit zu reagieren, wenn sie selbst Land besitzen. Die Kommunen können durch die Abgabe von Land im Baurecht an Trägerschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus (z.B. Genossenschaften) oder als Eigentümer und Bauherr selbst preisgünstigen Wohnraum schaffen und so aktiv auf Wohnungsknappheit reagieren.
Geeignete planungsrechtliche Grundlagen und Anreize, die den gemeinnützigen Wohnungsbau aktiv fördern: In den Bau- und Zonenordnungen der Gemeinden können beispielsweise eine höhere Ausnützungsziffer für gemeinnützige Wohnbauten oder kleinere interne Grenz- und Gebäudeabstände vom Souverän rechtlich verankert werden.
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Bild: Vincent Dörig auf Unsplash