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Wohnen ist ein Grundrecht

Der Kanton Zürich braucht Lösungen für die Wohnungsnot.

Der Kanton Zürich braucht Lösungen für die Wohnungsnot. Wohnen ist ein Grundrecht.

Die Krise im Wohnungsmarkt und die steigenden Mieten verlangen eine verstärkte fokussierte Zusammenarbeit über alle politischen Ebenen hinweg im Bereich des gemeinnützigen Wohnungsbaus und der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum.


Bereits heute ist diese Team-Aufgabe für Bund, Kantone und Gemeinden gesetzlich verankert: Förderung gemeinnütziger Wohnungsbau in der Bundesverfassung (Art. 41 und 108) und Artikel 4 Absatz 1 Wohnförderungsgesetz, Förderung von preisgünstigem Wohnraum in kantonalen Planungs- und Baugesetzen (z.B. Kanton Zürich PBG §49b) sowie in den kommunalen Bau- und Zonenordnungen vieler Gemeinden.


Nur spürt man davon zu wenig! Deshalb braucht es jetzt:


  • Eine weitsichtige Raumplanung, welche die Grundlage für mehr Wohnraum im bestehenden Siedlungsgebiet ermöglicht.

  • Lockerungen bei den Gesetzen, die das Bauen erschweren oder verunmöglichen (z.B. Lärmschutzverordnungen)

  • Eine aktive Bodenpolitik der Gemeinden: Gemeinden haben nur einen Handlungsspielraum, um auf Wohnungsknappheit zu reagieren, wenn sie selbst Land besitzen. Die Kommunen können durch die Abgabe von Land im Baurecht an Trägerschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus (z.B. Genossenschaften) oder als Eigentümer und Bauherr selbst preisgünstigen Wohnraum schaffen und so aktiv auf Wohnungsknappheit reagieren.

  • Geeignete planungsrechtliche Grundlagen und Anreize, die den gemeinnützigen Wohnungsbau aktiv fördern: In den Bau- und Zonenordnungen der Gemeinden können beispielsweise eine höhere Ausnützungsziffer für gemeinnützige Wohnbauten oder kleinere interne Grenz- und Gebäudeabstände vom Souverän rechtlich verankert werden.


 

Weiterführende Informationen

  1. Wohnen ist ein Grundrecht. Bund, Kantone und Gemeinden müssen einen griffigen Massnahmen-Mix für mehr bezahlbaren Wohnraum erarbeiten.

  2. Hohe Mieten bedeuten nichts anderes als eine tiefere Kaufkraft der Mieter:innen.

  3. Zu hohe Mieten sind strafbar: Bestehende Gesetze zu maximal zulässigen Mieten müssen eingehalten werden (OR 269). Und wenn nicht, muss das Einklagen missbräuchlicher Mieten so einfach wie möglich sein, damit der Weg für Mieter:innen effektiv gangbar ist und entsprechende Urteile auch tatsächlich gefällt werden können.

Zeit für eine gute Wahl.
Gemeinsam erreichen wir mehr.

Ich stelle mich bei den Nationalratswahlen am 22. Oktober 2023 zur Verfügung und freue mich über deine Unterstützung.

Herzlichst, Claudia Bodmer-Furrer

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Vielen Dank!

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